)
Sicherheit. Vertrauen. Überblick.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung für den Naturerlebnispark
1 Tagesgast Outdoor (Naturerlebnispark)
1.1. Saisonen
1.1.1. Outdoor Sommersaison (01.04. bis 31.10. eines Kalenderjahres). Die Zeiträume können geringfügig je Kalenderjahr abwichen. Die genauen Zeiten werden auf der Homepage kundgemacht.
1.1.2. Outdoor Wintersaison (20.11. bis 31.01. des folgenden Kalenderjahres). Die Zeiträume können geringfügig je Kalenderjahr abwichen. Die genauen Zeiten werden auf der Homepage kundgemacht.
1.2. Zutrittsberechtigungen & Zahlung
1.2.1. Für die unter 1.1. angeführten Saisonen werden Tageseintrittskarten in unterschiedlichen Kategorien angeboten. Die Karten sind Online und vor Ort über Automaten und Kassenplätze erhältlich. Sonderangebote oder Aktionen werden nur Online angeboten. Das erworbene Ticket berechtigt nur zum Eintritt in die erworbene Saison. Das Ticket kann an jeden beliebigen Tag der jeweiligen Saison eingelöst werden. Wird ein Ticket nicht im Ticketzeitraum eingelöst, verliert dieses ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Kinder unter 4 Jahre sind frei. Zwischen Kinder- und Erwachsenticket wird nicht unterschieden. Folgende Kategorien stehen zur Auswahl
1.2.1.1. Einzeltagesticket
Ticket ist nur für eine Person zulässig.
1.2.1.2. Familientagesticket
Es werden beim Kauf eines Familientickets 5 Personen (zwei Erwachsene & drei Kinder) als Grundlage herangezogen. Ausgehändigt werden 5 Einzeltickets zum Preis des Familientickets. Im Onlineverkauf werden die Tickets digital versandt. Wenn Tickets innerhalb einer Familiengruppe nicht am selben Tag eingelöst werden, verlieren diese ihre Gültigkeit. IKUNA behält sich das Recht vor zur Kontrolle. Bei nicht zweckmäßiger Verwendung wird die Familienkarte entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Kauf vor Ort sind die Kinder anzugeben bzw. beim Automaten hinzuzufügen.
1.2.1.3. Gruppentagesticket
der Gruppentagestarif wird ab 20 Personen angeboten. Jede weitere Person bezahlt den im Aushang definierten Einzelpreis.
1.2.1.4. Saisonkarten
die Gültigkeitsdauer ist Kalenderjahrübergreifend, beginnend mit der jeweiligen Wintersaison und endet mit der nächsten Sommersaison. Die Karten sind personalisiert und werden mit einem Foto des Karteninhabers, dessen Namen und Geburtsdatum
bedruckt. Es besteht kein Einsatz auf die Karten. Das Weitergeben der Karten an dritte ist nicht gestattet. Die Kontrolle findet vor Ort statt. Bei nicht konformer Verwendung wird die Karte gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Familiensaisonkarte kann für 2 Erwachsene und drei Kinder beantragt werden.
1.2.2. Ermäßigungen:
Die jeweiligen Kategorien können ermäßigt erworben werden. Folgende Kooperationen stehen zur Verfügung
Oö. Familienkarte, SBG-Familienkarte, SN-Vorteilskarte, OÖN-Card, NÖN-Card, Raiffeisen-, Raiffeisen-Club- und Sumsi-Club-Mitglieder, Sparkasse Eferding/Peuerbach/Waizenkirchen, ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass, Klimaticket.
Es werden nur diese Kooperationen akzeptiert. Ermäßigungen im Zuge von Aktionen werden nur Online angeboten und dienen nur für diesen Aktionszeitraum. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Differenzzahlung bei bereits erworbenen Tickets.
1.2.3. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:
Euro Bargeld (Scheine nur bis 100 Euro), Maestrokarte, Visa, Mastercard; fremde Valuten werden nicht angenommen. Es besteht keine Möglichkeit zu wechseln. Bei vor Ort erworbenen Tickets besteht kein Rückgaberecht. Bei Onlinekäufen besteht grundsätzlich das gesetzliche Rückgaberecht, außer das Ticket wurde innerhalb dieses Zeitraumes bereits eingelöst. Mit Einlösung erlischt dieses Rückgaberecht für alle Tickets innerhalb der Ticketgruppe.
1.2.4. Nach Zutritt besteht kein Recht auf Rückerstattung.
1.3. Berechtigung zum Eintritt
Der Zutritt zum IKUNA-Gelände ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte über die dafür vorgesehenen Besuchereingänge 1 & 2 gestattet. Die Berechtigung zum Eintritt und Aufenthalt auf dem Gelände des IKUNA-Areals gilt ausschließlich während der offiziell ausgewiesenen Öffnungszeiten des jeweiligen Bereiches. Sollte es aus technischen, organisatorischen, betrieblichen oder witterungsbedingten Gründen zu einer vorzeitigen Schließung kommen, muss das Gelände unverzüglich verlassen werden. Es besteht kein Recht auf Rückvergütung des Tagestickets. Ikuna behält sich das Recht vor, den Outdoorpark ohne Angabe von Gründen, an unterschiedlichen Saisontagen zu sperren. Der Aushang findet auf der Homepage statt. Sollte eine Anreise an einem Sperrtag erfolgen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und auch kein Anspruch auf Ticketumtausch.
1.4. Tiere
Mitgebrachte Tiere aller Art sind im Park nicht erlaubt und müssen bei Nichtachtung umgehend entfernt werden. Bei Weigerung werden externe Fachkräfte verständigt. Die Kosten trägt ausschließlich der Parkgast. Ausgenommen sind Tiere zur Hilfe- und Unterstützung von Parkgästen. In diesem Fall muss ein öffentlicher Nachweis vorgelegt werden. Das Tier darf sich nicht frei bewegen und muss dauerhaft mit dem Besitzer verbunden sein (Beispiel: Hundeleine). Der Besitzer haftet für das Tier und dessen Verhalten.
1.5. Das Mitbringen von sperrigen Gegenständen ist untersagt
1.6. Das Mitbringen von Lebensmittel wird nicht gerne gesehen, jedoch geduldet. Verpackungsmaterialien dürfen nicht im Park entsorgt werden sondern sind wieder mit nachhause zu nehmen
1.7. Am Gelände ist grundsätzlich Rauchverbot. Es bestehen aber definierte Raucherplätze.
1.8. Diebstahl und Vandalismus wird seitens IKUNA zur Anzeige gebracht.
1.9. Während des Aufenthalt wird seitens IKUNA ein gesellschaftlichen, ordentliches Verhalten erwartet. Bei Störungen, überlauten und ungemäßigten Verhalten, Vandalismus, extremer Verschmutzung usw. behält sich IKUNA das Recht vor den Parkgast vom Gelände zu verweisen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Kosten sind zu ersetzen.
1.10. Das Mitbringen und Betreiben Fortbewegungsgeräten ist verboten
1.11. Drohnenflüge sind nicht erlaubt
1.12. Wenn Spielgeräte im Zuge der tägliche Sicherheitsinspektion nicht geöffnet werden, werden diese abgesperrt und dürfen nicht benützt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
1.13. Während des gesamten Aufenthalts haften die Eltern für ihre Kinder. Sämtliche Vorgaben bei den Hinweisschildern sind einzuhalten. Vor Inbetriebnahme eines Gerätes versichert sich der Tagesgast auf die Tauglichkeit und Sicherheit. Mängel sind umgehend zu melden.
1.14. Der Verzehr von ausgegebenen Getränken und Essen ist im Areal von IKUNA vorgesehen.
1.15. Im Falle eines Unfalls sind unverzüglich Mitarbeiter von IKUNA zu verständigen. Ein Unfallbericht ist anzulegen. Die Daten werden IKUNA zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei IKUNA um einen Naturspielplatz welcher bestmöglich naturbelassen bespielt wird. Mit Betreten des Outdoorpark nehmen die Erziehungsberechtigten dies zur Kenntnis und übernehmen die Einweisungen zum richtigen und sicheren Verhalten bei ihren Kindern.
1.16. Die Benützung von Spielgeräten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
1.17. Jeder Teilnehmer muss vor Bedienung eines Spielgerätes seine eigene Tauglichkeit beachten bzw. die angebrachten Sicherheitshinweise beachten. IKUNA übernimmt keine Haftung bei Selbstüberschätzung oder ähnlichen Vergehen.
1.18. Das gesamte Areal wird videoüberwacht
1.19. Wasserhähne und Wasserleitungen unter einer Einbauhöhe von 50cm sowie Wassereinläufe oder Ausläufe bei Spielgeräten sind keine Trinkwasserleitungen und für den Verzehr nicht geeignet.
1.20. Das Grillen ist nur an den vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Es darf nur das zur Verfügung gestellte Holz verwendet werden. Das Abreisen von Ästen ist zu unterlassen
1.21. IKUNA behält sich das Recht vor, Teilbereiche ohne Angabe von Gründen zu sperren
1.22. Die Artistenshows und Kinderprogramme können sich inhaltlich kurzfristig ändern oder abgesagt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
1.23. Das Verteilen von Prospekten oder Werbematerial von Drittanbietern ist verboten und benötigt die Zustimmung der Geschäftsführung.
1.24. Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Fotografien eines Besuchers im Gelände der Parks dürfen nur zu persönlichen und nicht gewerblichen Zwecken verwendet werden, es sei denn es liegt eine im Vorfeld erteilte, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von IKUNA.
1.25. Im Areal besteht kein Winterdienst.
1.26. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zutritt zu IKUNA nicht gestattet. Auch nicht mit einer Saisonkarte
1.27. Mit Zutritt im Gelände akzeptiert der Tagesoutdoorgast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: November 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benützungsordnung
Erlebnisbad IKUNA
Allgemeine Bestimmungen
1.1. DieIKUNA Naturresort GmbH
FN 615537b
Naturpfad 1, 4723 Natternbach
("IKUNA")
betreibt ein Erlebnisbad (das " Erlebnisbad").
1.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") Vertragsinhalt zwischen dem Gast und IKUNA.
2. Saison- und Öffnungszeiten
2.1. Die Saison- und Öffnungszeiten werden auf der Homepage des Erlebnisbads (www.ikuna.at) kundgemacht
2.2. Über den Badeschluss werden die Gäste via Lautsprecher informiert. Nach erfolgter Durchsage müssen die Gäste das IKUNA-Gelände umgehend verlassen.
3. Zutrittsberechtigungen & Zahlung
3.1. Der Zutritt zum IKUNA-Gelände ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte über den dafür vorgesehenen Besuchereingang gestattet.
3.2. Die Berechtigung zum Eintritt und Aufenthalt auf dem Gelände des IKUNA-Areals gilt ausschließlich während der offiziell ausgewiesenen Öffnungszeiten des jeweiligen Bereiches.
3.3. Sollte es aus technischen, organisatorischen, betrieblichen oder witterungsbedingten Gründen zu einer vorzeitigen Schließung kommen, muss das Gelände unverzüglich verlassen werden. Es besteht in diesem Fall kein Recht auf Rückvergütung des Tagestickets.
3.4. IKUNA behält sich das Recht vor, das Erlebnisbad ohne Angabe von Gründen, an unterschiedlichen Saisontagen zu sperren. Solche Sperrtage werden auf der Webseite www.ikuna.at angekündigt. Sollte eine Anreise an einem Sperrtag erfolgen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz und auch kein Anspruch auf Erstattung eines bereits zuvor erworbenen Tickets.
3.5. Es werden Tageseintrittskarten in unterschiedlichen Kategorien angeboten. Die Karten sind vor Ort über Automaten und bei Kassenplätzen erhältlich. Das erworbene Ticket berechtigt nur zum Eintritt in der jeweiligen Saison, in der das Ticket erworben wurde (d.h. ungenutzte Tickets können nicht in die nächste Saison übertragen werden). Das Ticket kann an jedem beliebigen Tag der jeweiligen Saison eingelöst werden. Wird ein Ticket nicht innerhalb der Saison eingelöst, in der es erworben wurde, verliert dieses seine Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Kinder unter 4 Jahre dürfen das Erlebnisbad kostenfrei besuchen.
3.6. Folgende Kategorien von Tickets stehen zur Auswahl:
3.6.1. Einzeltagesticket
Jedes Ticket berechtigt nur eine Person zum Eintritt.
3.6.2. Gruppentagesticket
der Gruppentagestarif wird ab 20 Personen angeboten. Jede weitere Person bezahlt den im Aushang definierten Einzelpreis.
3.7. Ermäßigung
Unter Nachweis der entsprechenden Berechtigung stehen Ermäßigungen auf Basis von Kooperationen mit folgenden Anbietern zur Verfügung: Oö. Familienkarte, SBG-Familienkarte, SN-Vorteilskarte, OÖN-Card, NÖN-Card, Raiffeisen-, Raiffeisen-Club- und Sumsi-Club-Mitglieder, Sparkasse Eferding/Peuerbach/Waizenkirchen, ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass, Klimaticket.
Es werden nur diese Kooperationen akzeptiert. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Differenzzahlung bei bereits erworbenen Tickets.
3.8. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:
Bargeld in Euro (Scheine nur bis 100 Euro), Bankomatkarte, Kreditkarte (Visa, Mastercard); fremde Valuten werden nicht angenommen. Es besteht keine Möglichkeit, fremde Währungen in Euro zu wechseln.
3.9. Nach erfolgtem Zutritt besteht kein Recht auf Rückerstattung.
4. Verhalten im Erlebnisbad
4.1. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere Badegäste gefährdet. Zur Vermeidung von Verletzungen und Unfälle ist gefährdendes Verhalten, wie Rennen Drängeln oder Schubsen ausdrücklich untersagt.
4.2. Hygiene & Sauberkeit
Aus Hygienegründen muss jeder Gast vor der Benützung der Badeanlage duschen.
Die Nutzung der Wasserbecken, einschließlich der Rutschen, ist ausschließlich in sauberer und hygienisch einwandfreier Badekleidung gestattet. Das Tragen von Straßenkleidung ist verboten.
Die Badeanlage ist sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es ist verboten, Müll abseits der dafür vorgesehenen Behälter im Erlebnisbad IKUNA zurückzulassen.
Zur Vermeidung von Schnittverletzungen und Reduktion der Unfallgefahr ist das Mitnehmen von Glasbehältern und zerbrechlichen Gegenständen verboten.
4.3. Tiere
Mitgebrachte Tiere aller Art sind im Park nicht erlaubt und müssen bei Nichtachtung umgehend entfernt werden. Bei Weigerung werden externe Fachkräfte verständigt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Erlebnisbadgast.
Ausgenommen hiervon sind Tiere zur Hilfe- und Unterstützung von Parkgästen (z.B. Blindenhunde). In diesem Fall muss ein öffentlicher Nachweis vorgelegt werden. Das Tier darf sich nicht frei bewegen und muss dauerhaft an der Leine geführt werden. Der Besitzer haftet für das Tier und dessen Verhalten.
4.4. Aus Rücksicht vor anderen Badegästen ist das Mitbringen von aufblasbaren Badeartikeln, wie z.B. Luftmatratzen oder aufblasbaren Tieren untersagt.
4.5. Der Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken ist prinzipiell nicht erwünscht. Hierfür anfallendes Verpackungsmaterial ist nicht im Park.
4.6. Außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze herrscht striktes Rauchverbot am gesamten Gelände.
4.7. Diebstahl und Vandalismus wird seitens IKUNA zur Anzeige gebracht.
4.8. Jede Beschädigung der Anlage und ihrer Teile und des Eigentums anderer Gäste, sowie jeder Diebstahl fremder Sachen auf dem Gelände des Erlebnisbades IKUNA wird zur Anzeige gebracht und zieht ein dauerhaftes Betretungsverbot des Geländes nach sich. Die Benutzung des Erlebnisbades IKUNA erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen übernimmt IKUNA keine Haftung.
4.9. Während der Benutzung der Anlage wird ein respektvolles und angemessenes Verhalten erwartet. IKUNA behält sich das Recht vor, Gäste bei Störungen, überlautem oder unangemessenem Verhalten, Vandalismus, extremer Verschmutzung oder ähnlichem ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Gelände zu verweisen. Der Gast haftet für verursachte Schäden.
4.10. Das Fliegen von Drohnen ist nicht gestattet
4.11. Während des gesamten Aufenthalts haften Eltern für Ihre Kinder.
4.12. Sämtliche Vorgaben auf Hinweisschildern sind einzuhalten. Vor der Nutzung einer Attraktion hat sich der Erlebnisbadgast von seiner Tauglichkeit zur Benutzung der Attraktion zu überzeugen. Allfällige Mängel einer Attraktion sind umgehend zu melden.
4.13. Badegäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sind angehalten selbst einzuschätzen, ob und in welchem Umfang sie die jeweiligen Badeanlagen nutzen können. Das Badepersonal ist nicht verpflichtet, Kinder, Personen mit Beeinträchtigungen oder Nichtschwimmer eigens zu betreuen.
4.14. Der Verzehr von IKUNA und seinen Subunternehmen ausgegeben Getränken und Speisen ist im gesamten Areal von IKUNA erlaubt.
4.15. Die Benutzung der Erlebnisbadanlagen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt. Das Recht, Badegäste des Areals zu verweisen, behält sich IKUNA vor.
4.16. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich ein Mitarbeitender von IKUNA zu verständigend und ein Unfallbericht anzulegen in dem persönlichen Daten der beteiligten Personen sowie Angaben zum Unfallhergang dokumentiert werden. IKUNA zur Verfügung gestellt. Die diesbezügliche Einweisung von Kindern erfolgt durch deren Erziehungsberechtigen.
4.17. Um die Sicherheit der Badegäste und schnelles Einschreiten bei gefährlichen Situationen zu gewährleisten, wird das gesamte IKUNA Erlebnisbad videoüberwacht.
4.18. Für Trinkwasser sind nur die dafür vorgesehenen Einrichtungen geeignet. Wasserhähne und Wasserleitungen unter einer Einbauhöhe von 50 cm, Beckenwasser und Wasserspielanlagen sind nicht für Trinkwasserzwecke geeignet.
4.19. IKUNA behält sich das Recht vor, Teilbereiche des Erlebnisbads ohne Angabe von Gründen zu sperren.
4.20. Foto-, Video- und Tonaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Person sind am Gelände von IKUNA verboten. Aufnahmen sind nur für persönliche und nicht für gewerbliche Zwecke erlaubt. Eine gewerbliche Nutzung setzt eine schriftliche Einwilligung von IKUNA voraus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung für Nächtigunsgäste
2 Hotel- & Nächtigungsgäste (Naturresort & Camping Resort)
2.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Hotel- und Nächtigungsgäste der IKUNA Naturresort GmbH (z. B. Chalets, Tipis, thematische Unterkünfte oder vergleichbare Beherbergungsformen). Mit Abschluss der Buchung, spätestens jedoch mit Anreise, akzeptiert der Nächtigungsgast diese AGB.
2.2 Buchung & Vertragsabschluss
2.2.1 Buchungen können online oder schriftlich per E-Mail erfolgen.
2.2.2. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Buchungsbestätigung durch IKUNA zustande.
2.2.3. Buchungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.
2.3. Preise & Zahlung
2.3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
2.3.2 Die Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – pro Unterkunft und Nacht.
2.3.3 IKUNA ist berechtigt, Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen (In der Regel 50% des gesamten Aufenthaltes, innerhalb 7 Tage ab Erhalt der Reservierungsbestätigung)
2.3.4. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Euro-Bargeld, Maestro, Visa und Mastercard.
2.4 An- & Abreise
2.4.1. Check-in ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich.
2.4.2. Check-out hat am Abreisetag bis um 10:00 Uhr zu erfolgen.
2.4.3. Bei verspätetem Check-out ist IKUNA berechtigt, einen zusätzlichen Aufenthaltstag oder eine entsprechende Gebühr zu verrechnen.
2.5 Stornierung, Nichtanreise & vorzeitige Abreise
2.5.1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2.5.2. Es gelten die Stornobedingungen gemäß AGBH 2006:
bis 3 Monate vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühr
3 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des Gesamtpreises
1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Gesamtpreises
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Gesamtpreises
Am Anreisetag ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Hier wird der gesamte Buchungsbetrag verrechnet.
2.5.3. Bei Nichtanreise („No-Show“) wird der gesamte Buchungsbetrag verrechnet.
2.5.4. Eine vorzeitige Abreise begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrages, sowie der Ortstaxe.
2.6. Nutzung des Outdoor-Parks
2.6.1. Der Eintritt in den IKUNA Outdoor-Park ist für Nächtigungsgäste im Buchungsumfang inkludiert und gilt für die gesamte im Buchungsvertrag angeführte Familie.
Der inkludierte Parkeintritt ist gültig:
• am Anreisetag ab 15:00 Uhr (Check-in) sowie
• am Abreisetag bis 10:00 Uhr (Check-out).
Möchte die Familie den Outdoor-Park bereits vor dem Check-in am Anreisetag oder nach dem Check-out am Abreisetag nutzen, besteht die Möglichkeit, an der Rezeption Tageseintrittskarten für die gesamte Familie zu einem um 50 % ermäßigten Tarif zu erwerben.
2.6.2. Für die Nutzung gelten zusätzlich die AGB für Tagesgäste Outdoor (Naturerlebnispark).
2.6.3. Betriebs- oder witterungsbedingte Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
2.7. Hausrecht & Verhalten
2.7.1. Der Nächtigungsgast hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste, der Betrieb, Einrichtungen oder das Personal nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
2.7.2. Insbesondere Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen oder grobe Verstöße gegen diese AGB sind zu unterlassen.
2.7.3. Es gelten die jeweils ausgewiesenen Ruhezeiten.
2.7.4. IKUNA ist berechtigt, bei Verstößen den Aufenthalt vorzeitig zu beenden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
2.8. Kinder & Aufsicht
2.8.1. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften während des gesamten Aufenthalts für ihre Kinder.
2.8.2. IKUNA übernimmt keine Aufsichtspflicht.
2.9. Tiere
2.9.1. Im Camping Resort sind Hunde erlaubt. Für Hunde wird keine zusätzliche Gebühr verrechnet.
2.9.2. Im Bereich des Naturresorts (Tipis, Chalets und Garden Rooms) ist die Mitnahme von Hunden gestattet. Hierfür wird eine Gebühr von EUR 36,– pro Hund und Nacht (ohne Futter) verrechnet.
2.9.3. In sämtlichen öffentlichen Bereichen des IKUNA Areals sind Hunde stets an der Leine zu führen und – sofern erforderlich – mit Maulkorb zu versehen.
2.9.4. Der Halter haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden oder Verunreinigungen. IKUNA behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen geeignete Maßnahmen zu setzen.
2.10. Rauch-, Feuer- & Grillregelung
2.10.1. In sämtlichen Unterkünften besteht absolutes Rauchverbot.
2.10.2. Bei Zuwiderhandlung ist IKUNA berechtigt, Reinigungs- und Ausfallkosten zu verrechnen.
2.10.3. Offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
2.11. Beschädigungen & Inventar
2.11.1. Unterkünfte und Inventar sind pfleglich zu behandeln.
2.11.2. Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem Nächtigungsgast in Rechnung gestellt.
2.12. Haftung
2.12.1. IKUNA haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden.
2.12.2. Für eingebrachte Wertgegenstände haftet IKUNA nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 970 ABGB).
2.12.3. Für Schäden, die durch den Nächtigungsgast oder Mitreisende verursacht werden, haftet der Nächtigungsgast.
2.13. Parken
2.13.1. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
2.13.2. Unzulässig abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.
2.13.3. IKUNA übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge oder deren Inhalt.
2.14 Allgemein zugängliche Bereiche des Areals werden videoüberwacht.
2.15. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung.
2.16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der IKUNA Naturresort GmbH.
Stand: November 2025